Produktionsverlagerung auf einen neuen Lieferanten: Rechtliche Herausforderungen in der Lieferkette (upstream and downstream)

Geschrieben von

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Florian Hoffmann

Partner
Deutschland

Ich bin Partner in unserem Hamburger Büro. Ich berate Unternehmen zur vertraglichen Gestaltung ihrer Geschäftsbeziehungen und Vertragsstreitigkeiten sowie zu Fragen der Produkthaftung und Produktregulierung.

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Miriam Richter

Partner
Deutschland

Als Partnerin und Mitglied unseres Commercial Teams sowie der Automotive Sektorgruppe berate ich Mandanten in zivil- und handelsrechtlichen Fragen sowie im Produkthaftungsrecht und im Produktsicherheitsrecht.

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Tom Jakobeit

Associate
Deutschland

Als Associate und Mitglied des Commercial-Teams in unserem Münchner Büro berate ich nationale und internationale Mandanten in allen Fragen des Vertrags-, Haftungs- und Produktsicherheitsrechts.

Global aufgestellte industrielle Wertschöpfungsketten stehen unter großem Anpassungsdruck. Die Gründe hierfür sind vielfältig: Geopolitische Konflikte und Unsicherheiten, Handelskonflikte und Subventionsanreize, konjunkturbedingte Umstrukturierungen, Betriebsschließungen und strategische Neuausrichtungen beispielsweise im Zuge der Elektrifizierung des Antriebstrangs in der Automobilindustrie. Unternehmen überdenken vor diesem Hintergrund die Nutzung und weltweite Verteilung ihrer Produktionsstandorte und Lieferketten und nehmen Produktionsverlagerungen vor. 

Die Ausgliederung einer laufenden Serienfertigung auf einen Lieferanten oder deren Verlagerung von einem Lieferanten auf einen anderen Lieferanten ist ein komplexes Unterfangen, auch in rechtlicher Hinsicht. Ein wesentliches Ziel aller Beteiligten ist es, Unterbrechungen oder Verzögerungen in der Lieferkette zu vermeiden und eine kontinuierliche Qualität der Produktion sicherzustellen. In rechtlicher Hinsicht steht in den Verhandlungen zwischen den unmittelbar beteiligten Akteuren oft im Vordergrund, wie das Risiko von Verzögerungen bei der Verlagerung und dem Wiederhochfahren der Produktion zu adressieren ist und in welchem Maße der neue Lieferant für Mängel der produzierten Teile einstehen soll, wenn er beispielsweise ein bestimmtes Produktdesign oder bestimmte Produktionsprozesse übernehmen soll. Hier faire und angemessene Lösungen zu finden, ist in der Regel diffizil. Hinzu kommen zahlreiche weitere Punkte, die zwischen dem bisherigen Lieferanten, dem künftigen Lieferanten und dem Kunden in den jeweils betroffenen Rechtsverhältnissen zu verhandeln sind. 

Ein wichtiger Aspekt, der trotz seiner großen Bedeutung für eine reibungslose Produktionsverlagerung häufig übersehen wird, ist das rechtzeitige Management der Verträge mit den Unterlieferanten, also der bestehenden Lieferantenbasis für die zu verlagernde Produktion. Das Risiko des (Unter-)Lieferantenmanagements trägt im Zweifel – wenn keine abweichende Vereinbarung getroffen wird – der neue Lieferant, jedenfalls im Hinblick auf die Einhaltung der von ihm ggf. zugesagten Liefermengen und Liefertermine und im Hinblick auf die von ihm kalkulierten Produktionskosten. Rechtlich gesehen „hängen“ die Verträge der Unterlieferanten aber nicht an der Produktionslinie, sondern sind mit dem bisherigen Lieferanten geschlossen und gehen mit einer Einzelübertragung der Produktionsanlagen nicht automatisch auf den neuen Lieferanten über. Der bisherige Lieferant kann die Verträge mit seinen Unterlieferanten auch nicht kurzerhand an den neuen Lieferanten „abtreten“. Für eine Übernahme der Verträge ist vielmehr die Zustimmung jedes einzelnen Unterlieferanten erforderlich. Dies kann zu schwierigen und vor allem zeitaufwendigen Verhandlungen führen, wenn einzelne Unterlieferanten ihre Zustimmung davon abhängig machen, dass günstige Vertragskonditionen erhalten bleiben und nachteilige Vertragskonditionen sowie insbesondere Preise und Preisanpassungsmechanismen neu verhandelt werden. Auch für diese rechtlichen Risiken und Herausforderungen lassen sich Lösungen finden, die allerdings rechtzeitig berücksichtigt werden sollten, bevor der Vertrag zur Produktionsverlagerung abgeschlossen wird und der neue Lieferant konkrete Lieferverpflichtungen übernimmt. 

Mit unserer umfangreichen Projekterfahrung unterstützen wir Sie gerne bei allen rechtlichen Aspekten von Produktionsverlagerungen – in der Umsetzung eines solchen Vorhabens oder wenn Sie zur Vorbereitung etwaiger künftiger Produktionsverlagerungen in Erwägung ziehen, entsprechende „Öffnungsklauseln“ in die Verträge mit ihren Lieferanten aufzunehmen. Nehmen Sie gerne Kontakt zu unserem Team auf!

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